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Fehler 5: Zu spät oder gar nicht einen Arzt aufgesucht 

Es kommt immer wieder vor, dass nach einem Unfall sich der Fahrzeugeigentümer größere Sorgen um sein Auto, als um seine eigene Gesundheit macht. Nicht selten werden erlittene Verletzungen und die damit verbundenen Beschwerden verdrängt. Gemäß dem Grundsatz: "Blech kann man ersetzen" mache ich, als Sachverständiger, der sich eigentlich nur um das verbogene Blech kümmern soll, den Geschädigten darauf aufmerksam und lege ihm nahe, so schnell wie möglich einen Arzt aufzusuchen.

 

Wenn Ihr Auto nach einem Auffahrunfall so (siehe Bild rechts) oder so ähnlich aussehen sollte, dürfen Sie mit Sicherheit davon ausgehen, dass auch Ihre Hals- und Rückenmuskulatur gestaucht worden ist - erst recht, wenn der Anstoß für sie unerwartet erfolgte, so dass Sie nicht vorher instiktiv die Muskulatur anspannen konnten um den Stoß abzufangen. Die Schmerzen im Rücken treten erst 2 bis 3 Tage nach dem Unfall auf. Ich spreche da aus eigener Erfahrung.


 

Aber auch der Stoß von vorn kann Verletzungen hervorrufen, die Sie nicht sofort bemerken. Ein sich öffnender Airbag lässt Sie in ein weiches Kissen fallen. Der auslösende Gurtstraffer wirkt jedoch zusätzlich den Fliehkräften entgegen. Im günstigsten Fall bleibt es bei ein paar blauen Flecken oder Striemen. Es kann aber auch zu Brüchen von Rippen und oder Brustbein kommen. Noch mal zum Airbag: Die Hände des Fahrers sind beim Auslösen des Fahrerairbags besonders gefährdet. Daher sollte man sich angewöhnen, niemals die Finger und auch nicht die Daumen innerhalb des Lenkradkranzes zu belassen. Bei Auslösen des Airbags brechen Finger und Daumen wie Streichhölzer! Ich habe auch schon durch den Airbag abgerissene Finger gesehen.


Gehen Sie also unverzüglich zum Arzt und lassen Sie sich durchchecken. Denn wenn Sie es nicht tun, und Sie haben dann später Beschwerden, wird die eine oder andere Versicherungsgesellschaft behaupten, dass diese Schmerzen nicht die Folge des Unfalles sein können. Sie müssen sich auch nicht unbedingt krank schreiben lassen, wenn Sie deswegen Sorge um Ihren Arbeitsplatz haben. Sie benötigen aber zeitnah den schriftlichen Befund, falls es in der Folge doch zu Komplikationen kommen sollte. Wie gesagt: Blech kann man ersetzen...

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