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Pontiac Trans Am 1978

… sicherlich ist dieses Fahrzeug nicht als besonders exklusiv zu bezeichnen - ein alter Poniac Trans Am. Ich habe mich aber trotzdem entschlossen, dieses Fahrzeug mit in diese Rubrik aufzunehmen. Zum einen musste auch hier umfangreich recherchiert werden, um eine realistische Reparaturkosten - Kalkulation zu entwickeln, ohne das Fahrzeug auf Grund des bereits weit abgesunkenen Fahrzeugwertes zu "beerdigen" - sprich: einen Totalschaden zu kalkulieren. Zum Anderen hatte die regulierende Versicherung mangels eigenen  Fachpersonals einen besonders aggressiv auf den Markt drängenden Mitbewerber mit der Prüfung meiner Arbeit beauftragt. Aber schön der Reihe nach ...


Telefonisch meldete sich die Freundin des Besitzers dieses Trans Am. Sie kannte mich bereits durch einen vorangegangenen Schadenfall, bei dem sie mit ihrem eigenen Fahrzeug unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde, zu dem ich dann ein Gutachten erstellt habe, auf dessen Basis ihre Schadenersatzansprüche in voller Höhe reguliert wurden. Jedenfalls teilte sie mir mit, dass ihr Freund mit seinem relativ seltenen Fahrzeug einen Unfall hatte und kein Gutachter seines Vertrauens sich daran heran traute. So vereinbarten wir einen Besichtigungstermin.






Als erstes ließ ich mir erklären, wie sich der Unfall zugetragen hatte. Herr T. (aus datenschutzrechtlichen Gründen wurden sämtliche Daten, die auf die am Unfall beteiligten Parteien  schließen lassen, gelöscht) erklärte mir, dass er hinter dem LKW anhielt. Plötzlich fuhr dieser rückwärts, stieß gegen die Fahrzeugfront des Trans Am und schob diesen gut einen Meter zurück.







Deutlich zu erkennen ist der Anstoß an der Fahrzeugfront.


Aber auch die riesige Motorhaube wurde soweit durchgebogen, dass sie genau in der Mitte an der Versteifungssicke gebrochen ist. Die Haube ist ein GFK - Kunststoffteil, welche nach dem Anstoß auf Grund ihrer Elastizität ihre Ursprungsform wieder einnimmt. Der Bruch in der Mitte der Haube ist dem Eigentümer bis zum Zeitpunkt meiner Besichtigung gar nicht aufgefallen. (unteres Bild)


Eigentlich hätten sowohl Frontmittelteil als auch die Haube durch Neuteile ersetzt werden müssen. Allein die Beschaffung dieser Baugruppen wäre mit Kosten verbunden, die einen Totalschaden zu Folge gehabt hätten. Das Fahrzeug wurde erst wenige Wochen vor dem Unfall zum Preis von 5000,-DM erworben. Der Kaufpreis erwies sich bei einer extra für dieses Fahrzeug angestrengten Marktanalyse als realistisch und wurde von mir als Wiederbeschaffungswert eingesetzt. Die Technologie zur Reparatur von GFK - Teilen ist mir wohl vertraut, so dass in meinem Gutachten diese Reparaturvariante eingeflossen ist. So ausgestattet reichte ich das Gutachten bei der Versicherung ein.

Es dauerte wieder mehr als zwei Monate, bevor eine Reaktion der Versicherung erfolgte. Ich erhielt von dem mittlerweile hinzu gezogenen Rechtsanwalt einen Brief mit Bitte um gutachterliche Stellungnahme. In Kopie war ein Konkurrenzgutachten, welches nicht nur von fachlicher Inkompetenz strotze - es war in einer herabwürdigenden, mich geradewegs beleidigender Form verfasst, dass ich erst einmal ein paar Nächte drüber schlafen musste, um eine sachliche Stellungnahme zu verfassen.

Was war passiert?
Die regulierende Versicherung hat selbstverständlich das Recht, ein Gutachten zu überprüfen, bevor sie in die Regulierung des Schadens eintritt. Da sie, entgegen der Vorschrift der BaFin für diese Zwecke kein eigenes Personal unterhält, bedient sie sich einer Sachverständigenorganisation, welche in der gesamten Bundesrepublik Niederlassungen unterhält. Klammheimlich und ohne mich oder den Rechtsanwalt davon in Kenntnis zu setzen, nahm der Sachverständige dieses Vereins Kontakt zu meinem Kunden auf und verabredete unter dem Vorwand, die Plausibilität der Schäden zu überprüfen, einen Besichtigungstermin. Nichts Böses ahnend lenkte mein Kunde ein. Spätestens jedoch, wenn der von der Versicherung zur „Nachbesichtigung" beauftragte Sachverständige allein an das Auto will, sollten die Alarmglocken leuten, damit nicht das passiert, was nachfolgend geschildert wird.


Tatsächlich ging es diesem Sachverständigen hauptsächlich darum, ein Konkurrenzgutachten zu erstellen, um meine Arbeit in Misskredit zu ziehen, damit letztendlich die Versicherung die Bezahlung meines Honorars verweigert.


Für eine Plausibilitätsprüfung ist es erforderlich, BEIDE unfallbeteiligte Fahrzeuge gegenüber zu stellen. Das Fahrzeug des Unfallverursachers war nicht anwesend. Somit war das Thema von vorn herein verfehlt.


In seinem Konkurrenzgutachten ist plötzlich von einer Nachbesichtigung die Rede:


„… Ziel der Nachbesichtigung war es festzustellen, inwieweit die seitens des Anspruchstellers durch das Gutachtens des Herrn Schwäblein geltend gemachten Schäden tatsächlich durch das hier zur Rede stehende Schadenereignis verursacht wurde. ..."


Schon allein die Formulierung „... das Gutachten des Herrn Schwäblein ..." ist eine Beleidigung und bodenlose Frechheit. Selbst die Berufsbezeichnung, Sachverständiger, in abgekürzter Form, SV, und auch der akademische Grad, Dipl.-Ing., welcher wenigstens bei erstmaliger Erwähnung in einem Schreiben vollständig ausgeschrieben werden sollte, wurden von diesem SV unterschlagen. Aber selbst hat er in seiner Überheblichkeit sein Schriftwerk mit vollständiger Berufsbezeichnung und Titel unterzeichnet und sogar mit Rundstempel gesiegelt, obwohl dieses nur zulässig ist, wenn der Gutachtenauftrag von einem Gericht erteilt wurde. Ich muss mir das von einem weniger qualifiziertem Berufskollegen nicht gefallen lassen, welcher gezwungen ist, sein „Dipl.-Ing." mit „(FH)" zu ergänzen, weil er nie eine Diplomarbeit geschrieben und noch nicht einmal ein vollwertiges Abitur erworben hat.


Zum Konkurrenzgutachten ist festzustellen, dass dieses sehr oberflächlich angefertigt wurde.


  • Die Fahrzeugdaten sind unvollständig - kein Baujahr oder Erstzulassung, Gewicht, Reifengröße etc. Hat er überhaupt das richtige Auto besichtigt?
  • Eine detaillierte Kalkulation wurde auch nicht angefertigt, weil der SV sich nicht bemüht hat, die entsprechenden Informationen zusammen zu tragen. Bei diesem Fahrzeug kann man nun mal nicht pauschal ein paar Kreuze im Kalkulationsprogramm reinhämmern. Stattdessen wurde, ohne Sinn und Verstand mit angeblichen niedrigeren Stundenverrechnungssätzen vorgegangen.
  • Weil diese Maßnahme für das Streichergebnis nicht gereicht hatte, wurde an der Instandsetzung der Motorhaube „gespart". Hier zeigte sich, dass der Sachverständige überhaupt keine Ahnung von dieser Materie hat.
  • Aussagen zur Nutzungsentschädigung bzw. Wertminderung wurden ebenfalls nicht getätigt.


Wie vom Rechtsanwalt gewünscht, habe ich dann in einer kurzen Stellungnahme das unqualifizierte Konkurrenzgutachten „entzaubert". Eine Woche später wurde vollständig und ohne Abzüge reguliert. Im Nachhinein wurde ich informiert, das dieser SV seiner Aussage nach „... sein Gutachten revidieren ..." wird (Was auch immer das heißen mag...).


Nachfolgend die FAX-Kopien der Gutachten und der Stellungnahme als PDF-Dokumente:

Gutachten zum Haftpflichtschaden des PONTIAC TRANS AM

Konkurrenzgutachten im Auftrag der Versicherung

Stellungnahme zum Konkurrenzgutachten