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Kostenvoranschläge

Kostenvoranschläge werden für Schäden unterhalb der aktuell  durch Gerichte festgestellten  Bagatellgrenze von 1000,- € Brutto-Reparaturkosten erstellt. Sie beinhalten lediglich die Besichtigung des Schadens und die damit im Zusammenahng stehende Kalkulation. Die Schadenbeschreibung entfällt, da diese auf Grund der Geringfügigkeit nicht nötig sein wird. Aussagen zu Alt- und Vorschäden, deren Auswirkung auf den aktuell zu behandeldnen Schadenfall und die Berücksichtigung bei der Schadenbezifferung sind ebenso Zusatzaufwendungen wie Fahrzeugbewertungen und Fotos. Diese werden je nach Aufwand als Zusatzpositionen in Rechnung gestellt.


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