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So profitieren Werkstätten ebenfalls von unserer Arbeit:

Liebe Werkstattinhaber!

Es ist bestimmt noch nicht allzulange her, da ärgerten Sie sich darüber, dass Ihnen ein lukrativer Reparaturauftrag durch die Lappen gegangen ist. Ihr Kunde hatte unverschuldet einen Verkehrsunfall und kam mit seinem stark beschädigten Auto zu Ihnen in die Werkstatt in der Hoffnung, dass da noch etwas zu retten sei. Wenn dem nicht so wäre, hätte Ihr Kunde sein Fahrzeug erst gar nicht zu Ihnen auf den Hof geschleppt. Diese Hoffnung wurde ihm aber ganz schnell zunichte gemacht, weil der Gutachter das Fahrzeug zum Totalschaden erklärte. Warum tat er dieses? War dieser Kfz-Sachverständige einfach nur überfordert und nicht in der Lage, eine umfangreiche, detaillierte und wirtschaftlich sinnvolle Reparaturkostenkalkulation zu erstellen? Oder hatte dieser Gutachter ganz einfach keine Lust, sich intensiv mit der Thematik zu befassen? Schließlich ist es für den Sachverständigen schnell verdientes Geld, wenn dieser von vorn herein das Fahrzeug zum Totalschaden erklärt: Wiederbeschaffungswert, Restwert, Reparaturkosten ganz grob aus der Hüfte geschossen und fertig! Oder wollte der Gutachter der regulierenden Versicherung auf Kosten Ihres Kunden ein paar zweifelhafte Zugeständnisse machen, in der Hoffnung auf schnelle Bezahlung seiner Gutachtenrechnung oder auf zukünftige Beauftragung durch die Versicherung? Arbeitet dieser Gutachter vielleicht auch noch im Auftrag der Versicherung (z.B. DEKRA)?



Dabei geht es auch anders: Als Erstes wird eine Reparaturkostenkalkulation nach Herstellervorschrift ausgearbeitet. Selbstverständlich fließen dabei auch solche Positionen mit ein, welche ein versicherungsbeauftragter Gutachter gern weg lässt, oder die bei Auszahlung auf Gutachtenbasis (fiktiver Abrechnung) gern herausgestrichen werden. Die Kalkulation wird speziell für Ihren Betrieb erstellt. Als Nächstes erfolgt die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes. Wenn nötig wird auch hier eine speziell auf das Kundenfahrzeug bezogene Marktanalyse gefertigt und optimiert. Das kann nicht jeder! Ein mit solch umfangreichen Inhalten erstelltes Gutachten benötigt natürlich auch eine dementsprechende Bearbeitungszeit. Bei gängigen Alltagsfahrzeugen, für welche in der Regel vollständige und regelmäßig aktualisierte Datensätze durch die Anbieter von Kalkulationssystemen zur Verfügung gestellt werden, dürfte die Bearbeitungszeit kaum länger als 2 Tage betragen. Bei umfangreichen Reparaturen ist das normal. Außerdem ist die Bearbeitungszeit nicht mit Stillstand verbunden, weil allein schon durch die Schadenfeststellung das Fahrzeug teilweise zerlegt werden muss.  Die Ermittlung des Restwertes erfolgt dann lediglich aus Gründen der vom Gesetzgeber festgelegten Vorgaben. Wenn jedoch ein vom Fahrzeughalter ausgelöster Reparaturauftrag vorliegt kann keine Versicherung die Reparaturkostenübernahme verweigern. Lassen Sie nicht zu, dass Sie bzw. Ihre Mitarbeiter Ihr Können nicht unter Beweis stellen dürfen! Machen Sie die Auswahl eines Sachverständigen für Ihre Kundenfahrzeuge davon abhängig, dass dabei auch ein Reparaturauftrag heraus springt. Ihre Kunden werden es Ihnen danken.