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Tabellen zur Berechnung der Grundhonorare


An dieser Stelle beginne ich mit der Veröffentlichung der Tabelle zur Bestimmung der Grundhonorarwerte nach dem von mir entwickelten Honorarsystem. Seit mehr als zwei Jahrzehnten wird dieses System von mir angewendet, und Gutachten-Rechnungen, die mit siesem Sytem erstellt wurden, sind ausnahmslos von den Haftpflichtversicherungen bezahlt worden. Vorerst habe ich die Grundhonorarlisten auf Basis von jetzt fünf Stundenverrechnungssätzen in den Abstufungen von 100, 120, 125, 130 und 150 €  für die Gegenstandswerte von 250 bis 100.500 € unterteilt. Noch höhere Grundonorarwerte für noch höhere Gegenstandswerte habe ich bis heute nur für den von mir aktuell verwendeten Stundenverrechnungssatz unter dem Menuepunkt "Honorar für meine Gutachten" aufgelistet. Auch wenn Sie selbst als Berufskollege  noch nicht davon überzeugt sein sollten, dieses System für Ihre Rechnungslegung anzuwenden, können Sie an Hand dieser Tabellen Ihre eigene Rechnungslegung überprüfen. Weitere Tabellen mit gestaffelten Arbeitsstundenverrechnungssätzen und noch höheren Gegenstandswerten sind bereits in Vorbereitung.


Das Grundhonorar bei Reparaturschäden beinhalt

1.       die Aufnahme des Schadens am Besichtigungsort,  die Erstellung der Reparaturkostenkalkulation,

2.       die Fahrzeugkurzbewertung zur Gegenüberstellung der Reparaturkosten mit dem Wiederbeschaffungswert, erforderlichenfalls  mit Marktanalyse und Auswahl geeigneter Referenzfahrzeuge,

3.       die Ermittlung der merkantilen Wertminderung, Aussage ob oder ob nicht und warum,

4.       die Beschreibung und Beurteilung des Schadens,

5.       die Ermittlung der Nutzungsentschädigung pro schadenbedingten Ausfalltag und

6.       die Ermittlung der Reparaturdauer


Das Grundhonorar bei Totalschäden aller Art beinhaltet:

1.     die Aufnahme des Schadens am Besichtigungsort,

2.     die Erstellung der Reparaturkostenkalkulation,

3.     die Fahrzeugkurzbewertung zur Gegenüberstellung der Reparaturkosten mit dem Wiederbeschaffungswert, erforderlichenfalls  mit Marktanalyse und Auswahl geeigneter Referenzfahrzeuge,

4.     bei eindeutigen Totalschäden ohne detaillierter Reparaturkostenkalkulation eine überschlägige Schätzung der Nettoreparaturkostenkalkulation und eine Fahrzeugbewertung MIT Marktanalyse,

5.     die Ermittlung der Nutzungsentschädigung pro schadenbedingten Ausfalltag und

6.     die Ermittlung der Wiederbeschaffungsdauer.

 


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