Einzugsgebiet - mirko-schwäblein.de

Sie sind hier: Home » Einzugsgebiet

Einzugsgebiet

Wirklich unabhängig tätige Sachverständige sind selten. Daher bin ich es gewohnt, auch größere Entfernungen zu meinen Kunden bzw. zu deren unfallschädigten Fahrzeugen zurückzulegen.


Ist Ihr Fahrzeug nach dem Crash noch betriebsfähig, können Sie dieses direkt bei mir vorstellen.

Da aber auch ein großer Teil der unfallbeschädigten Fahrzeuge nicht mehr fahr- bzw.verkehrssicher sind, besichtige ich diese am jeweiligen Standort.

Innerhalb von 24 Stunden begutachte ich Fahrzeuge in den entlegensten Ecken von Berlin und Brandenburg. Das gilt auch für die an Brandenburg grenzenden Landkreise der Bundesländer: Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt. In der Regel dürften Entfernungen von 150 km kein Problem darstellen. Je nach Fahrzeug und den jeweilgen Umständen geschuldet, mache ich mich auch bei deutlich größeren Entfernungen zum Unfallfahrzeug auf den Weg. Vorher sollten Sie aber konkret darauf hinweisen und bei mir nachfragen.


Besucherzaehler