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Es liegt in der Natur der Sache, dass ich als Sachverständiger bei der Besichtigung des Fahrzeuges oftmals auch den allerersten persönlichen Kontakt zum meinem Kunden bzw. Ihres Mandanten habe. Während dieses Kundengesprächs kann ich für Sie, als deren Rechtsanwalt gleich einige Sachen mit erledigen.


  •         Wenn ich von Ihnen ein Formular einer Prozessvollmacht habe, kann ich diese bereits komplett ausfertigen und vom Mandanten unterzeichnen lassen. Den Mandanten weise ich darauf hin, dass ab sofort in dieser Angelegenheit sämtliche Fäden in Ihrer Kanzlei zusammen laufen, und dass alle weiteren Schritte vorher mit ihnen abgestimmt werden müssen.

  •         Hierzu sammle ich schon zu diesem Zeitpunkt  vor Ort die nötigen Informationen betreffend des Unfallherganges, des Unfallverursachers, eventuelle Personen- und anderer Sachschäden. Übrigens: Diese Informationen werden von mir sowieso eingeholt, weil ich diese für die Erstellung eines aussagekräftigen Gutachtens benötige.

  •         Falls nicht bekannt, ermittle ich innerhalb von wenigen Minuten die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, nehme Kontakt auf und lasse diese den Schaden als Vorgang anlegen – sprich: eine Schadennummer vergeben.

  •         Die meisten Unfallopfer unterschätzen die dabei erlittenen eigenen körperlichen Schäden. Auch hierzu befrage ich im Vorfeld Ihre Mandanten, weise sie ggf. darauf hin, so schnell wie möglich einen Arzt aufzusuchen, und einen Befund feststellen zu lassen. Für diesen Fall habe ich auch immer eine Schweigepflichtentbindungserklärung dabei, die ich den Mandanten, nachdem ich ihm den Zweck erläutert habe, unterschreiben lasse.

  •         Ich lege den Vorgang auch für die Bearbeitung in Ihrer Kanzlei an und erstelle ein Mandantenstammblatt mit allen Informationen, die Sie für weitere Bearbeitung benötigen.

  •         Die Gutachten werden von mir generell online per Email versendet. Hierzu wird dieses als ein PDF-Dokument aufgearbeitet und per „Knopfdruck“ in Ihrem Auftrag  unter Angabe ihrer vollständigen Kontaktdaten an das Emailpostfach der Haftpflichtversicherung und mit selber Post auch an das von Ihrer Kanzlei und – wenn vorhanden – an das Ihres Mandanten gesendet. Sollte Ihr Mandant nicht über die Möglichkeit des Empfanges von Emails verfügen, fertige ich auch ein Druckexemplar des Gutachtens (mit Farbbildern) und schicke es ihm per Post.


Unser Büro arbeitet seit mehreren Jahren mit verschiedenen Rechtsanwälten zusammen. Auf Grund unserer jahrzehntelanger Erfahrungen empfehlen wir generell bei unverschuldeter  Verwicklung in einen Verkehrsunfall die Einschaltung eines Rechtsanwaltes.