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Fahrzeugzustand zum Besichtigungstermin

Bevor Sie Ihr Fahrzeug Ihrem Sachverständigen zur Begutachtung vorstellen, sollten Sie auf das Erscheinungsbild achten und ggf. Einfluss nehmen. Bei der Begutachtung eines Unfallschadens werden nicht nur die unfallbedingten Schadstellen mit Lichtbildern dokumentiert. Es werden auch Fotos angefertigt, die den gesamten Allgemeinzustand wiederspiegeln. Der Sachverständige ist nicht zuletzt auch "das Auge des Sachbearbeiters". Ungepflegt erscheinenden Fahrzeugen wird häufig nachgesagt, dass deren Halter weniger am Erhalt ihres Fahrzeuges interessiert sind, als an dem Geld, welches man sich als Schadenersatz für den erlittenen Unfall auszahlen lassen kann. Sicherlich ist daran rechtlich nichts auszusetzen. Allerdings muss man sich dann ebenfalls mit Recht unterstellen lassen, dass auf die Erhaltung des Fahrzeuges wenig oder gar keinen Wert gelegt wird und auch der Umgang mit diesem alles andere als sorgsam erfolgt. So werden Altschäden und Gebrauchsspuren sowie eine mangelhafte Wartung vermutet, welche den Wert des Fahrzeuges deutlich herab setzen. Schnell wird dann aus einem eigentlichem Reparaturschaden ein einwandfreier Totalschaden und der Halter muss anstelle die Netto-Reparaturkosten als Schadenersatz zu erhalten sich mit der Differenz von Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert zufrieden geben.

So nicht !

Worauf ist also zu achten?
Sofern nicht durch geplatzte Airbags verwüstet, sollte der Innenraum von Müll befreit sein (Keksdosen, Zigarettenschachteln etc), Armaturenbrett abwischen (auch die Scheibe vom Tachometerblock!), Fußmatten ausschütteln, Fußraum staubsaugen. Türverkleidungen abwischen... Ist doch gar nicht so schwer - oder?



Die meisten von mir bearbeiteten Schäden sind Heckschäden durch Auffahrunfälle. In diesem Fall gilt auch: Kofferraum leer räumen bzw. nur das drin lassen, was rein gehört (Werkzeug, Warndreieck, Wagenheber, Sanikasten etc.) Durch den Unfall beschädigte "wertvolle" Ladung kann natürlich auch drin bleiben, damit diese von Sachverständigen als "beschädigt vorgefunden" und dieses mit Fotos dokumentiert wird ... und staubsaugen oder ausfegen !
So auch nicht!

und so natürlich auch nicht
Eine Karosserie kann witterungsbedingt verschmutzen. Eine Wäsche ist in diesem Fall nicht unbedingt notwendig, zumal der Betreiber einer Waschanlage nicht sonderlich erfreut sein wird, wenn die Bürsten seiner Anlage an schadhaften Blechen abgewetzt werden. Ein Laternenparker der tagtäglich unter dem Verdauungsbaum von diversen gefiederten Freunden abgestellt wird, auf derem Blech und ganz besonders in den Wasserführungen und unter den Scheibenwischern das Laub vom gesamten Spätherbst vermodert und wo bereits Moos und Pilze angesiedelt sind, sollten nötigenfalls per Hand von diesen Verschmutzungen befreit werden.
So vorbereitet kann Ihr Sachverständiger Ihr Schmuckstück, ohne rot zu werden, der Versicherung als GUT, SEHR GUT oder gar als ÜBERDURCHSCHNITTLICH anpreisen.

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